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Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)
subjektiver Tatbestand
Handeln im Vorsatz aller objektiven Tatbestandsmerkmale und Besonderheiten.
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- Subjektiver Tatbestand Handeln im Vorsatz aller objektiven Tatbestandsmerkmale und Besonderheiten
- Strafgrund des Versuchs gemischt-objektiv-subjektive Theorie - Betätigung des rechtsfeindlichen Willens- führt bei Allgemeinheit zu Erschütterung des Rechtsbewusstseins- Gefährdung des Rechtsfriedens
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