6

Rechtskunde (Fach) / Abgrenzung von Privatrecht zum Öffentlichen Recht (Lektion)

Praxis-/fallbezogene Freagen mit Antworten

Diese Lektion wurde von bertb65 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Frage 27 Was verstehen Sie unter dem Begriff ,,Recht"? Antwort 27 Recht ist die auf dem Willen der Gemeinschaft beruhende, verbindliche Ordnung ihrer sozialen Beziehungen untereinander. Basis für das Recht sind Gesetze, Verordnungen, satzungen, die Rechtsprechung oder freie (in der Regelvertragliche) Vereinbahrungen.
  • Frage 28 Welches ist der Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht? Antwort 28 Das ,,Öffentliche Recht" regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, es dilt für jedermann nach dem Prinzip der Über- und Unterordnung. Das ,,Privatrecht" regelt die Rechtsbeziehung der Bürger bzw. privater Institutionen untereinander. Es gilt das Prinzip der Gleichberechtigung.
  • Frage 29 Welche Regelungen sind wesentliche Bestandteile des Privatrechts? Frage 29 Durch das Privatrecht werden privates Recht (Ansprüche) und Pflichten der Personen geregelt. Im Einzelnen wird dagelegt, was man von einem Anderen verlangen darf, bzw. was man gegenüber einem Anderen tun muss. In den meisten Fällen handelt es sich um Erfüllung von Verträgen (zB. Kaufverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge u.a.).
  • Frage 30 In welchen Gesetzlichen Bestimmungen ist das Privatrecht geregelt? Antwort 30 Gesetzliche Grundlagen für das Privatrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zum Privatrecht gehöhren außerdem Teile des Arbeitsrecht, des Handelsrecht, des Rechts der Handelsgeselschaften und des Aktienrechts.
  • Frage 31 Ergibt sich im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse des gewerblichen Sicherheitsdienstes auch die Möglichkeit, Vorschriften des Öffentlichen Rechts anzuwenden. Antwort 31 Ja, Ein solcher Fall ist beispielsweise durch das Festnahmerecht für jedermann gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) gegeben.
  • Frage 32 Können Sie Beispiele dafür nennen, warum im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer privaten Sicherheitskraft - insbesondere in Bezug auf Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen - die Unterscheidung zwischen dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht wichtig ist? Antwort 32 die Bediensteten des gewerblichen Sicherheitsdienstes müssen wissen, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie ohne Einverständnis des Betroffenen weder eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme durchführen dürfen; auch die Regelung des öffentlichen Verkehrs vor den Toren des Werksgeländes ist unzulässig.
Anzeige