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Rechtskunde (Fach) / GFK I Nr. 8 - Informationen zu r Gefahrenabwehr und Erste Hilfe (Lektion)

Fragen aus dem Fragenkatalog

Diese Lektion wurde von MarieGro erstellt.

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  • Was sind P-Sätze? a Tipps für den Einsatz eines Mittels in Wasser- und Naturschutzgebieten b Precautionary Statements, d.h. Sicherheitshinweise für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen c Angaben zur Pflanzenschutzmittel-Selektivität d Produktions-Vorschriften für krebserzeugende Stoffe b
  • Welche Aussage ist richtig (mehrere Antworten sind möglich): a Die H- und P-Sätze sind knapp gefasste Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung vonvGefahrstoffen, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden b Die H-Sätze beschreiben die Gefährdungen , die von den chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen c die P-Sätze sind Sicherheitshinweise für den Umgang chemischen Stoffen oder Gemischen d Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden. a,b,c,d
  • Welche Information liefern die P-Sätze? a Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) b Informationen über Gesundheitsrisiken c Sicherheitsdatenblätter d Tipps beim Umgang mit Gefahrstoffen a
  • Welche der folgenden Sätze ist ein P-Satz? a Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. b Staub nicht einatmen c kann Krebs erzeugen beim Einatmen d gesundheitsschädlich beim Verschlucken a,b
  • § 5 der Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass dem Abnehmer eines Gefahrstoffes ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln ist. Welche Aussage dazu ist richtig? a Ein Hersteller oder Lieferant hat dem Abnehmer mit der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln, ausgenommen bei der Abgabe an private Endverbraucher. b Das Sicherheitsdatenblatt ist in deutscher Sprache und in mindestens einer weiteren Amtssprache der EU abzufassen. c Wurde das Sicherheitsdatenblatt auf Grund wichtiger Informationen geändert, ist es allen Abnehmern kostenlos zu übermitteln, die den Stoff bzw. das Gemisch in den letzten 5 Jahren bezogen haben. d Ein Sicherheitsdatenblatt kann in Papierform wie auch elektronisch übermittelt werden. a,d
  • Das Sicherheitsdatenblatt a ist vom Inverkehrbringer bei der erstmaligen Lieferung eines Gefahrstoffes dem gewerblichen Abnehmer zu übermitteln. b ist am Arbeitsplatz auszulegen. c enthält - vom Arbeitgeber dargestellt - die Gefahren bei der Verwendung des Gefahrstoffes am konkreten Arbeitsplatz. d ist eine stoffbezogene Information für den Abnehmer a,d
  • Welche Auskunft findet sich im Sicherheitsdatenblatt über den jeweiligen Gefahrstoff? a Datum der Zulassung des Stoffes durch die nationale bzw. europäische Behörde b physikalische Eigenschaften (z.B. Fl ammpunkt, Löslichkeit, Explosionsgrenze) c chemische Eigenschaften (z.B. Stoffgruppe, Alkalität) d toxikologische Eigenschaften (z.B. akute Toxizitätsgrenze) b,c,d
  • Welche Auskunft kann im Sicherheitsdatenblatt über den jeweiligen Gefahrstoff enthalten sein? a Arbeitsschutzbestimmungen, die bei Tätigkeiten zu beachten sind (z.B. Schutzkleidung, Atemschutz b Einstufung und Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung c Klassifizierung und Kennzeichnung nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) d Maßnahmen zur Entsorgung a,b,c,d
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  • Von welchem Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt im Betrieb vorhanden sein? a von entzündlichen und leichtentzündlichen Stoffen b von krebserzeugenden Stoffen c prinzipiell für sämtliche im Betrieb eingesetzte Stoffe und Gemische d von giftigen und sehr giftigen Stoffen a,b,d
  • Was versteht man unter einem Sicherheitsdatenblatt? a eine Betriebsanweisung b eine Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402 „Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition” c eine Information über physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften eines Gefahrstoffes und über Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen bei Tätigkeiten mit dem Stoff oder dem Gemisch d eine Zusammenfassung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen im Betrieb c
  • Die Angaben auf der Verpackung eines gefährlichen St offes reichen nicht aus, um die erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit zu ergreifen. In welchem Umfang hat der gewerbliche Abnehmer Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt? a Das Datenblatt muss spätestens bei der ersten Lieferung des Stoffes unaufgefordert übermittelt werden. b Das Datenblatt muss nur auf besondere Anforderung überlassen werden. c Das Datenblatt muss mit jeder Lieferung der Stoffe erneut übermittelt werden. d Das Datenblatt muss bei neuen Erkenntnissen aktualisiert werden a,d
  • Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein? a Erste-Hilfe-Maßnahmen b Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung c Hinweise zur Entsorgung d Angaben zum Transport a,b,c,d
  • Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein? a Maßnahmen zur Brandbekämpfung b Handhabung, Lagerung und Angaben zum Transport c Angaben zur Toxikologie d Angaben zur Ökologie a,b,c,d
  • Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein? a Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen b Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen c Handhabung und Lagerung d Jahresproduktionsmengen dieses Stoffes / Gemisches in Tonnen a,b,c
  • Das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Gemische erfordert die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes a nur bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer. b nur bei Abgabe sehr giftiger und giftiger Stoffe und Gemische. c bei jeder Art von Abgabe. d bei Abgabe an gewerbliche Abnehmer in EU-Mitgliedsstaaten (Text in der Hauptsprache desBestimmungslandes) a,d
  • Das Sicherheitsdatenblatt informiert über gefährliche Stoffe und Gemische und muss deshalb mitgeliefert werden für a berufsmäßige Verwender. b Privatkunden. c Patienten. d Anwender von Schädlingsbekämpfungsmitteln a
  • Ein gefährlicher Stoff bzw. eine gefährliches Gemisch wird in den Verkehr gebracht. Wer muss nach § 5 Gefahrstoffverordnung ein Sicherheitsdatenblatt mitliefern? a der Hersteller b der erneute Inverkehrbringer c der Einführer d keine dieser Personen a,b,c
  • Welche Angaben muss eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen enthalten? a Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, b Informationen über angemessene Vorsichtsm aßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat. c Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften, bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen durchzuführen sind. d Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften zur Verhütung von diesen durchzuführen sind a,b,c,d
  • Ist es ausreichend, wenn die Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung an geeigneter Stelle ausgehängt wird? a Ja, denn die Arbeitnehmer sind verpflichtet, diesen Aushang in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis zu nehmen. b Nein, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. c Nein, sie muss zusätzlich jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden. d Nein, das Sicherheitsdatenblatt muss zusätzlich ausgehändigt werden b
  • Was ist eine Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung? a eine allgemeine Anweisung an alle Beschäftigte im Betrieb, wie mit Gefahrstoffen umzugehen ist b eine Darstellung der Stoffeigenschaften der verwendeten Stoffe c eine arbeitsplatzbezogene Anweisung an die betroffenen Arbeitnehmer für Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff d die Gebrauchsanweisung eines Geräteherstellers für die Verwendung von Gefahrstoffen an seinem Gerät c
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  • Betriebsanweisungen a müssen bei Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen erstellt werden. b können auch durch Sicherheitsdatenblätter ersetzt werden, da diese ausreichende Informationen über den Gefahrstoff enthalten. c dienen zur Unterweisung der Arbeitnehmer. d müssen in der Sprache der Beschäftigten abgefasst sein a,c,d
  • Welche Aussage über Betriebsanweisungen trifft zu? a Sie sind arbeitsbereichsbezogen zu erstellen. b Sie sind stoffbezogen zu erstellen. c Sie ersetzen die Unterweisung für Arbeitnehmer. d Sie sind einmal jährlich zu aktualisieren a,b
  • Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Welche Aussagen dazu sind richtig? a Die Betriebsanweisung hat über die Gefahren für den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe-Maßnahmen zu informieren. b Sie ist in verständlicher Form in einer beliebigen Amtssprache der EU abzufassen. c Die Beschäftigten sind vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. d Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten a,c,d
  • Für welche Fälle sind Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung zu erstellen? a bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im offenen System b bei jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Betrieb c nur bei Tätigkeiten mit sehr giftigen und giftigen Stoffen d nicht bei Geräten, für die der Hersteller bereits eine Gebrauchsanweisung erstellt hat a,b
  • Welche Aussage trifft für Betriebsanweisungen nach der GefStoffV zu? a Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. b Die Betriebsanweisungen sind gesammelt im Betrieb zur Einsichtnahme durch jeden Beschäftigten bereitzustellen. c Die Betriebsanweisungen sind immer in deutscher Sprache abzufassen. d Anhand der Betriebsanweisungen sind die Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen a,d
  • Die so genannten Giftnotrufzentralen leisten bei Vergiftungsfällen telefonisch Beistand. Wo befindet sich in Baden-Württemberg eine solche Zentrale? a Universitäts-Kinderklinik Freiburg b Toxikologisches Institut Heidelberg c Landespolizeipräsidium Stuttgart d Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen a
  • Adressen und Telefonnummern von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle erhalten Sie von a Apotheken. b Notruf 112. c einem Notarzt. d der Arbeitsschutzbehörd a,b,c,d
  • In welcher Stadt befindet sich das für Sachsen zuständige Giftinformationszentrum? a in Leipzig b in Erfurt c in Rostock d in Dresde b
  • In Bayern gibt es zwei Giftinformationszentren. In welchen der nachfolgenden Städte befinden sich diese? a in Augsburg b in München c in Nürnberg d in Würzburg b,c
  • Wer kann bei Vergiftungen Rat und Hilfe geben? a Apotheken b Ärzte c Giftinformationszentren d Hersteller der gefährlichen Stoffe a,b,c,d
  • Was bedeutet der Begriff Antidot? a Gegengift b Gift, das dem Arzneimittelgesetz und nicht der Gefahrstoffverordnung unterliegt c Substanz, die beim Erhitzen leicht explodiert d Sofortmaßnahme gegen Atemstillstand a
  • Was ist zu tun, wenn der Verdacht besteht, jemand habe durch die verschmutzte Haut Gift in den Körper aufgenommen? a verschmutzte Kleidung unter Selbstschutz entfernen b Erbrechen auslösen c Reinigung der Haut durch ein längeres warmes Bad d Reinigung der Haut unter fließendem Wasser a,d
  • Wann darf bei Vergifteten kein Erbrechen ausgelöst werden? a nach Einnahme ätzender Substanzen (z.B. Säuren, Laugen) b nach Einnahme schäumender Substanzen (z.B. Wasch- oder Spülmittel) c nach Einnahme leicht flüchtiger Substanzen (z.B. Benzin, Petroleum) d bei bewusstlosen oder krampfenden Patienten a,b,c,d
  • Einem Maurer ist auf der Baustelle Kalklösung ins Auge gespritzt. Was empfehlen Sie ihm? a Er braucht weiter nichts machen, da die Tränenflüssigkeit zur Verdünnung beiträgt. b Sofort längere Zeit das offen gehaltene Auge mit Wasser spülen. c Nach der Spülung umgehend einen Arzt aufsuchen. d Dem Spülwasser stark verdünnt eine schwache Säure (z.B. etwas Essig) beifügen, um die Kalklauge zu neutralisieren b,c
  • Bei Verletzung des Auges durch Säureeinwirkung ist folgende Sofortmaßnahme richtig: a Verletztes Auge sofort abdecken. b Spülung des offen gehaltenen Auges mit Wasser, anschließend Arztbesuch. c Sofortiger Arztbesuch ohne Spülung des Auges. d Das Auge mit einem fusselfreien Tuch trocken tupfen b
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  • In welchen Fällen darf bei Verschlucken von Gift niemals Erbrechen ausgelöst werden? a bei bewusstlosen oder bewusstseinseingetrübten Personen b bei Schwangeren c bei Diabetikern d bei Personen, die zu Krämpfen neigen oder die Krampfgifte aufgenommen haben a,d
  • Welche Erste-Hilfe-Maßnahme ist bei einem Unfall mit Laugen richtig? a Bei Spritzern ins Auge muss längere Zeit mit viel Wasser gespült werden. b Es muss bei Verschlucken unbedingt Erbrechen ausgelöst werden. c Bei Verschlucken sofort viel Wasser trinken lassen. d Bei Spritzern auf die Haut muss mit verdünnter Säure gespült werden a,c
  • Was tun Sie als Ersthelfer bei Verdacht, dass bei einem Mitarbeiter eine Vergiftung vorliegt? a rasche Gabe eines spezifischen Gegengifts b Asservate sammeln und dem Arzt übergeben c verhindern weiterer Giftaufnahme unter Beachtung des Selbstschutzes d sofort einen Arzt rufen b,c,d
  • Was tun Sie bei Verätzungen der Haut? a sofortige Entfernung der benetzten Kleidungsstücke b neutralisierende Mittel aufstreuen c waschen der Haut mit viel Wasser d Mehl auf die benetzte Haut streuen a,c
  • Was tun Sie bei Giftaufnahme durch die Atemwege? a Zuerst die Konzentration des Giftes in der Luft verringern und warten, ob sich der Vergiftete erholt. b Den Vergifteten sofort aus der Gefahrenzone entfernen, Selbstschutz beachten. c Vergifteten vor Auskühlung schützen, für Zufuhr von frischer Luft sorgen. d Kleidung wechseln oder ausziehen, wenn die Gefahr besteht, dass diese kontaminiert ist. b,c,d
  • Sie sollen einen Kollegen beurteilen, der kurz zuvor ein starkes Reizgas (z.B. nitrose Gase) inhaliert hat. Der Kollege hustete zunächst stark, gibt jetzt aber an, dass der Husten bereits nachlasse und es ihm schon besser gehe, nachdem er frische Luft geschnappt habe. Was sind geeignete Maßnahmen, um den Kollegen weiter zu betreuen? a Ruhe verordnen, um den Sauerstoffbedarf zu senken b alle 5 Minuten 2 Hübe von cortisonhaltigem Spray (z.B. Auxiloson) c Der Kollege kann nach ca. einer Stunde weiterarbeiten. d Der Kollege sollte in jedem Fall zum Arzt gebracht werden. a,b,d
  • Welches Hausmittel kann als Erste-Hilfe-Maßnahme bei Vergiftungen in aller Regel empfohlen werden? a Milch b Rizinusöl c starker Kaffee d keines der angegebenen Hausmittel d
  • Welche Erste-Hilfe-Maßnahme ist bei oraler Ein nahme stark ätzender anorganischer Flüssigkeiten (Säuren, Laugen) angezeigt? a Sofort reichlich Wasser trinken lassen. b Bei Säureeinnahme zur Neutralisierung reichlich Natriumhydrogencarbonat-Lösung (Natron) zu trinken geben. c Erbrechen auslösen. d Aktivkohle zur Adsorption der Säuren oder Laugen geben. a
  • Ein Mitarbeiter inhaliert bei einem Laborunfall nitrose Gase. Er äußert keinerlei Beschwerden. Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen? a sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung b frische Luft zuführen c Arzt hinzuziehen d Cortison-Spray inhalieren lassen b,c,d
  • Ihnen tropft verdünnte Flusssäure auf die Hand, akute Schmerzen haben Sie nicht. Wie verhalten Sie sich? a Hand mit reichlich Wasser spülen. b Da eine Spülung mit Wasser ineffektiv ist, sollte Natriumbicarbonat-Lösung verwendet werden. c Nachdem mit Wasser gespült wurde, sollte Calciumgluconat-Gel einmassiert werden. d Auf jeden Fall muss ein Arzt aufgesucht werden. a,c,d
  • Einem Bauarbeiter ist auf der Baustelle Kalk ins Auge gespritzt. Er muss a nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes weiterarbeiten, da es sich um keine schwerwiegende Verletzung handelt. b als allererste Maßnahme zum Augenarzt geschickt werden. c das offen gehaltene Auge mit Wasser spülen und anschließend einen Arzt aufsuchen. d mit 1%-iger Borsäure spülen c
  • Was ist im Rahmen der Ersten Hilfe zu tun, wenn jemand Gift auf die verschmutzte Haut bekommen hat? a Verschmutzte Kleidung sollte entfernt werden. b Ein Arzt muss nur bei Rötung der Haut hinzugezogen werden. c Die Haut soll mit Wasser und Seife gewaschen werden. d Es muss auf jeden Fall ein Arzt hinzugezogen werden a,c,d
  • Welche Maßnahmen sind bei Verdacht auf eine Vergiftung durch Gefahrstoffe zu ergreifen? a sofort den Arzt rufen, Mittelpackung sicherstellen b Anregungsmittel (z.B. Kaffee, Tee) verabreichen c Person ständig in Bewegung halten, damit der Kreislauf nicht zusammenbricht d Person aus der Gefahrenzone bringen und bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage legen a,d
  • Bei Verätzungen der Augen durch Säuren muss der Patient als erstes folgende Maßnahme ergreifen: (Hinweis: Nur eine Antwort ist richtig!) a sofort einen Augenarzt aufsuchen b Säure mit milden Laugen neutralisieren c sofort 15 - 20 Minuten mit viel Wasser spülen und dann zum Augenarzt d sofort den Notarzt rufen c
  • Was macht man, wenn beim Umfüllen Säure (z.B. konzentrierte Schwefelsäure) auf die Haut gelangt? a Eintrocknen lassen! Säuren bilden Schorf, weil das Eiweiß der Haut zu einem Ätzschorf koaguliert. b sofort mit starken Laugen neutralisieren c sofort mit Cortisonsalbe einreiben d unter fließendem Wasser ausreichend spülen d
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